Transparente Preise für Ihre psychotherapeutische Begleitung

Honorar

Ihre mentale Gesundheit ist wertvoll. Damit Sie sich von Anfang an gut orientieren können, lege ich großen Wert auf transparente und faire Honorare. So wissen Sie genau, welche Investition Sie für Ihre persönliche Weiterentwicklung machen.

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Einzeltherapie

  • Dauer: 60 Minuten
  • Preis pro Sitzung: 80,- €
  • Dauer Erstgespräch: 90 Minuten
  • Preis Erstgespräch: 120,- €

Coaching

  • Dauer: 60 Minuten
  • Preis pro Sitzung: 80,- € zzgl. 19% MwSt.
  • Dauer Erstgespräch: 90 Minuten
  • Preis Erstgespräch: 120,- € zzgl. 19% MwSt.

Kurs

  • Dauer: 5 Termine á 75 Minuten
  • Preis Kurs: 60,- €
  • Teilnehmer: 2 bis 8 Personen
  • Alle Materialien wie Matten, Decken und Kissen sind inklusive
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Weitere Informationen

Bezahlung

Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung. Das Honorar ist im Anschluss an jede Sitzung in Bar zu zahlen. In Einzelfällen und nach Absprache ist eine Überweisung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung möglich.

Ausfallhonorar

Vereinbarte Behandlungstermine, die nicht in Anspruch genommenen werden, werden mit einem Ausfallhonorar in voller Höhe in Rechnung gestellt. Diese Zahlungspflicht tritt nicht ein, wenn der*die Klient*in mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne sein*ihr Verschulden am Erscheinen verhindert ist. In diesem Fall ist der Verhinderungsgrund unverzüglich mitzuteilen.

Hinweis

Dies ist eine Selbstzahlerpraxis. Das bedeutet, dass die Behandlungskosten nicht direkt über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet werden können.

Privatversicherte können die Rechnung bei ihrer Versicherung in der Regel einreichen und erhalten sie oft erstattet.
Gesetzlich Versicherte müssen die Kosten in der Regel vollständig selbst tragen. Einige Krankenkassen beteiligen sich an alternativen Behandlungen oder es wurde eine Zusatzversicherung abgeschlossen. Dann können die Kosten entsprechend eingereicht werden.
Honorare für psychotherapeutische Behandlungen können in der Steuererklärung als „Sonderausgaben“ geltend gemacht werden. Nach einem Urteil des Finanzgericht Münster (AZ: 3 K 2845/02 E) sind psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als „außergewöhnliche Belastung“ anzuerkennen, wenn sie von Privattherapeuten oder Privatkliniken in Rechnung gestellt worden sind. Dabei ist nicht von Belang, ob die Krankenkasse sich an den Kosten beteiligt, sondern die gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zur Heilung oder Linderung einer akuten Erkrankung.

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