Psychotherapie (nach dem Heilpraktikergesetz)
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- Dauer einer Coachingsitzung: 60 Minuten
- Honorar pro Coachingsitzung: 95,- € (gemäß § 19 UStG umsatzsteuerbefreit)
- Dauer des Coaching-Erstgesprächs: 90 Minuten
- Honorar für das Erstgespräch: 140,- € (gemäß § 19 UStG umsatzsteuerbefreit)
Personal Coaching & Beratung
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- Dauer einer Coachingsitzung: 60 Minuten
- Honorar pro Coachingsitzung: 115,- € (inkl. 19% MwSt.)
- Dauer des Coaching-Erstgesprächs: 90 Minuten
- Honorar für das Erstgespräch: 175,- € (inkl. 19% MwSt.)
Kurse & Workshops
- Dauer: 5 Termine à 60 Minuten
- Kursgebühr: 60,- € (Gesamtpreis)
- Kleingruppe: 2 bis 8 Personen
- Inklusive: Matten, Decken und Kissen vor Ort
- Audiodatei für zu Hause
Weitere Informationen
Bezahlung
Das Honorar berechnet sich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand der jeweiligen Sitzung. Die Vergütung erfolgt im Anschluss an jeden Termin direkt vor Ort in bar. In Einzelfällen und nach vorheriger Absprache ist auch eine Überweisung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung möglich.
Ausfallhonorar
Die Praxis wird als reine Terminpraxis geführt. Die vereinbarte Zeit ist exklusiv für Sie reserviert. Termine, die nicht in Anspruch genommen werden, stelle ich daher in voller Höhe als Ausfallhonorar in Rechnung.
Diese Zahlungspflicht entfällt, wenn Sie den Termin mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt absagen oder ohne eigenes Verschulden am Erscheinen verhindert sind. In diesem Fall ist mir der Verhinderungsgrund unverzüglich mitzuteilen.
Wichtige hinweise zur Kostenübernahme & sterulichen Absetzbarkeit
Meine Praxis wird als reine Privat- und Selbstzahlerpraxis geführt. Das bedeutet, dass die anfallenden Honorare nicht direkt über die gesetzliche Krankenkasse (elektronische Gesundheitskarte) abgerechnet werden können.
Für Sie ergeben sich daraus je nach Versicherungsstatus folgende Möglichkeiten:
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- Privatversicherte & Zusatzversicherte:
Privat versicherte Klienten oder Personen mit einer entsprechenden Heilpraktiker-Zusatzversicherung können die Rechnung in der Regel bei ihrer Versicherung einreichen. Je nach gewähltem Tarif werden die Kosten für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz ganz oder teilweise erstattet. - Gesetzlich Versicherte: Gesetzlich Versicherte tragen die Kosten in der Regel vollständig selbst. Einige Krankenkassen beteiligen sich in Ausnahmefällen im Rahmen von Kulanzregelungen oder speziellen Satzungsleistungen an alternativen Verfahren. Bitte erkundigen Sie sich hierzu direkt vorab bei Ihrer Kasse.
- Privatversicherte & Zusatzversicherte:
Steuerlicher Vorteil (Außergewöhnliche Belastung):
Honorare für psychotherapeutische Behandlungen nach dem Heilpraktikergesetz können Sie in Ihrer Steuererklärung als „außergewöhnliche Belastung“ (gemäß § 33 EStG) steuermindernd geltend machen. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, Az. VI R 66/10) sind diese Kosten auch dann anzuerkennen, wenn sie von Privattherapeuten ohne Kassenzulassung in Rechnung gestellt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um eine gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zur Heilung oder Linderung einer seelischen Beschwerde handelt.
Honorare für psychotherapeutische Behandlungen nach dem Heilpraktikergesetz können Sie in Ihrer Steuererklärung als „außergewöhnliche Belastung“ (gemäß § 33 EStG) steuermindernd geltend machen. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, Az. VI R 66/10) sind diese Kosten auch dann anzuerkennen, wenn sie von Privattherapeuten ohne Kassenzulassung in Rechnung gestellt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um eine gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zur Heilung oder Linderung einer seelischen Beschwerde handelt.
(Hinweis: Aufwendungen für reines Personal Coaching oder Präventionskurse sind von dieser steuerlichen Regelung für außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen).